Zollabwicklung
Reibungsloser Import und Export
CIF Concilio International Freight GmbH unterstützt Sie bei allen Ein- und Ausfuhr-Vorgängen. Hierbei ist es nicht nur wichtig, dass wir in Sachen Zoll-Bürokratie ein umfangreiches Know-how über viele Jahre aufgebaut haben. Vielmehr gilt es häufig, den kürzesten Weg zum Ziel zu finden. Angesichts der zunehmenden Zahl an Ein- und Ausfuhren ist deshalb die IT-gestützte Zollabfertigung unverzichtbar geworden. Wir verfügen über alle notwendigen Accounts und die Erfahrung im Handling der teilweise hochkomplexen Spezialisten-Software.
CIF löst Ihre Aufgaben von Zollabfertigung bis Fiskalvertretung, von Sanktionslistenprüfungen, Ausfuhranmeldung und Exportkontrolle bis Präferenznachweis EUR.1. Darauf ist Verlass.
Unsere Serviceleistungen:
Unsere Serviceleistungen im Import
01
Zollrechtlich freier Verkehr
Nicht-Unionswaren für den europäischen Binnenmarkt benötigen eine Einfuhr-Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr.
02
Verwahrung / Verwahrerwechsel
Wir organisieren die Übernahme und vorübergehende Verwahrung von Zollgut. Sie ist notwendig innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Hamburger Zolls.
03
Fiskalvertretung
Ein Fiskalvertreter kann bewerkstelligen, dass ein Unternehmen aus dem EU-Ausland Ware in Deutschland zum freien Verkehr abfertigt, dabei aber die Einfuhrumsatzsteuer im Herkunftsland des Unternehmens entrichtet wird.
04
Aktive Veredelung
Hierbei werden Nicht-Unionswaren temporär „zur Veredelung“ in das Zollgebiet der Union ein- und anschließend wieder ausgeführt.
05
Passive Veredelung
Hierbei werden Unionswaren zur Durchführung von Veredelungen aus- und anschließend wieder eingeführt.
06
Rückwarenabfertigung
Für besondere Produkte melden wir eine Rückwarenabfertigung für ausgeführte EU-Waren durch, wenn deren Wiedereinfuhr aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist.
07
Vorübergehende Verwendung
Wir beantragen für Sie die Vorübergehende Verwendung für Waren, die zu einem bestimmten Zweck / nur befristet eingeführt und später unverändert wieder ausgeführt werden.
Unsere Serviceleistungen im Export
01
Ausfuhranmeldung (ABD)
Wir erstellen für Sie das Ausfuhrbegleitdokument bei einem Warenwert ab 1000 EUR und/oder einem Gewicht ab 1000 kg. Ein Ausfuhrbegleitdokument stellt die Abmeldung der Ware aus Deutschland sicher.
02
Elektronische Ausfuhrüberwachung ZAPP
ZAPP steht für “Zoll Ausfuhrüberwachung im Paperless Port (B-/Z-/S-Nummer)”. Über diese digitale Plattform managen wir die Verladung von Sendungen im Hamburger Hafen inkl. der Zollabwicklung. ZAPP stellt die zweite Stufe des Ausfuhrverfahrens in Hamburg dar.
03
Elektronische Ausfuhrüberwachung HDS
Der Hafendatensatz (HDS) beinhaltet die verschiffungsrelevanten und ebenso die zollrelevanten Daten für die zweite Ausfuhrstufe. So kann auch via HDS eine B-, Z- oder S-Nummer erzeugt werden.
04
Elektronische Ausfuhrüberwachung BHT
In Bremen bzw. Bremerhaven wird die Ausfuhr via BHT-System überwacht.
Die angemeldeten Daten werden den Terminals übermittelt und zur Überwachung der tatsächlichen Ausfuhr verarbeitet.
05
Elektronische Ausfuhrüberwachung WHT
Wilhelmshaven nutzt das WHT-System, um die zweite Ausfuhrverfahrensstufe zu verarbeiten.
06
Portbase-Anmeldung (Elektr. Ausfuhrüberwachung in den Niederlanden)
Die niederländischen Zollbehörden überwachen die Ausfuhr mit Portbase. Portbase verknüpft die verschiffungsrelevanten Daten aus den Buchungsbestätigungen mit den Zolldaten aus den Ausfuhrdokumenten.
07
APCS (Elektr. Ausfuhrüberwachung in Belgien)
APCS dient der Überwachung der tatsächlichen Ausfuhr von Waren in den belgischen Seehäfen Antwerpen und Zeebrügge.
08
T2L und T2LF
Wir erstellen für Sie das Versandpapier T2L zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionsware. Das T2LF stellt eine Sonderform dar für Steuer-Gebiete der EU, die nicht Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern unterliegen.
09
EUR.1 – Präferenznachweise
Mit dem Präferenznachweis EUR.1 können Güter von Zollsätzen befreit oder mit minderen Zollsätzen belegt werden. Basis ist das Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommens der EG.
10
A.TR -Warenverkehrsbescheinigungen
Die Warenverkehrsbescheingung A.TR dient der Befreiung oder Minderung von Zollsätzen, aufgrund der Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen der EG.
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Zollabfertigung
Ihre Fragen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular beantworten wir gerne und zeitnah. Auch anspruchsvolle Sonderwünsche und komplexe Aufträge setzen wir nach Absprache mit Ihnen in die bestmöglichste logistische Lösung um, bei der Preis und Leistung zueinander passen.